Ambulante Begleitung

Wir begleiten Sie!

Die ambulante Begleitung gemäß §§ 67-69 SGB XII bedeutet eine intensive persönliche Hilfestellung für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, wie Obdach- und/oder Wohnungslosigkeit, Arbeitslosigkeit, Sucht und Verschuldung.

Sie bietet den Rahmen Schwierigkeiten zu beseitigen, zu mildern oder einer Verschlimmerung entgegenzuwirken. Hierbei sind die Erstellung eines Hilfeplans und eine gemeinsame Zusammenarbeit erforderlich. Die Hilfe ist zeitlich befristet.

Termine nach Vereinbarung unter: 0221 989353-15